AGB's
Geltung / Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Benjamin Wald durchgeführten Aufträge und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters gelten sollen.
- Ein Engagement-Vertrag zwischen Benjamin Wald und dem Mieter kommt in schriftlicher Form (unterschriebener Vertrag oder Angebot per Post oder E-Mail oder per mündlicher Vereinbarung zu Stande (persönlich oder telefonisch).
- “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf einem Speichermedium, usw.). Der Mieter erkennt an, dass es sich bei dem vom Vermieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt.
Vergütung /sonstige Abgaben/ Spesen
- Der/Die Mieter/in hat, wenn nicht anders vereinbart, am nach Abschluss der Veranstaltung den Gesamtbetrag per Überweisung zu leisten.
- Wurde die Leistung einer Anzahlung vereinbart, so ist diese sofort nach Buchung der Veranstaltung zu leisten. Dies garantiert dem/der Mieter/in die Reservierung des vereinbarten Veranstaltungstermines. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verspätung oder Nichteintreffen vereinbarter Zahlungen, Ihren Termin weiter zu vergeben und Ihre Buchung zu stornieren.
- Der/Die Mieter/in trägt alle Gebühren und Abgaben, sofern es sich nicht um persönliche Steuern von Benjamin Wald handelt.
- Der/Die Mieter/in trägt alle Spesen welche Benjamin Wald im Zuge der Veranstaltung entstehen, und welche unvermeidbar sind, insbesondere Parkgebühren, etc.
Haftung / Gefahrübergang
- Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung, haftet der Vermieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für jegliche Schäden an der Fotobox, die während des Veranstaltungszeitraums passieren haftet der/die Mieter/in.
- Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Im Schadensfall: Der/Die Mieter/in ist am Veranstaltungsort für die Sicherheit von der Fotobox, sowie für die gesamte technische Ausrüstung verantwortlich und haftet in jedem Schadensfall in der Höhe des Neupreises der betroffenen Gegenstände.
Nutzungs- und Urheberrecht
- Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den/die Mieter/in. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem/der Mieter/in grundsätzlich nicht gestattet ist.
- Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von digitalen Bildern als Download oder wie vereinbart über.
- Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
- Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
Datenschutz
- Der/Die Mieter/in erklärt sich einverstanden, dass seine/ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
- Sämtliche angegebenen oder automatisch durch Cookies erfasste Daten werden weder an Dritte verkauft noch anderwertig zur Verfügung gestellt und werden ausschließlich von Benjamin Wald zur Auftragsabwicklung gespeichert
- Fotos von Personen werden ohne ausdrückliche Zustimmung der darauf abgebildeten Personen weder an andere Medien wie Zeitungen/Social Media Kanäle o.Ä. zur Veröffentlichung noch andere Dritte zur Verwendung weitergegeben.
Vertragsauflösung
(a) Stornierung, Rücktritt durch Mieter:
Folgende Storno Gebühren (jeweils in Prozent der vereinbarten/voraussichtlichen Gage) hat der/die Mieter an Benjamin Wald auszubezahlen.(Innerhalb von 3 Werktagen)
0% bei Storno innerhalb 14 Tage nach Buchung
50% bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin
75% ab 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin
100% bei weniger als 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin
Die geleistete Anzahlung wird ab dem Zeitpunkt von 14 Tagen nach der erfolgten Buchung der Veranstaltung auf jeden Fall einbehalten.
(b) Höhere Gewalt:
Bei sämtlichen von höherer Gewalt verursachten Ereignissen (unvorhersehbare Ereignisse wie zB.: schwere Krankheit, Unfall oder Tod etc …) ist der Engagement-Vertrag mit Benjamin Wald gegenstandslos.
(c) Kündigung durch Benjamin Wald:
Bei besonderen Umständen, ist Benjamin Wald berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der vollständige Betrag zurückgezahlt.
- Vertragsverletzung oder Nichterfüllung:
Benjamin Wald und der/die Mieter/in haben für den Fall der Vertragsverletzung oder Nichterfüllung eine Konventionalstrafe in der Höhe der vereinbarten Gage festgelegt und verzichten dabei ausdrücklich auf das richterliche Mäßigungsrecht.
Schlussbestimmungen
Die AGB gelten bei Vertragsabschluss zwischen Benjamin Wald und dem/der Mieter/in von beiden Parteien als ausdrücklich anerkannt. Diese AGB gelten in der derzeitigen Fassung bis auf Widerruf.